top of page

Jagd in Deutschland

Image by Carl wynn

Ausländerjahresjagdschein bei der Unteren Jagdbehörde beantragen

​

Französische Jägerinnen und Jäger müssen dafür in Deutschland die sogenannte "Schießergänzungsprüfung für Franzosen" ablegen. Diese ist gleichgesetzt mit Teil 1 der Jägerprüfung gem. § 19 DV-SJG.

Zusammen mit einem französischen Jagdschein sind damit die Voraussetzungen zur Erteilung eines Ausländerjahresjagdscheines erfüllt.

Kontaktieren Sie hierfür bitte die VJS-Kreisgruppe Saarbrücken, Herrn Kreisjägermeister Heiner Kausch, info@heinerkausch.de.

bottom of page