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Ausländerjahresjagdschein bei der Unteren Jagdbehörde beantragen

AINC

17. März 2025

Das wird benötigt

Französische Jägerinnen und Jäger müssen dafür in Deutschland die sogenannte "Schießergänzungsprüfung für Franzosen" ablegen. Diese ist gleichgesetzt mit Teil 1 der Jägerprüfung gem. § 19 DV-SJG.


Zusammen mit einem französischen Jagdschein sind damit die Voraussetzungen zur Erteilung eines Ausländerjahresjagdscheines erfüllt.


Kontaktieren Sie hierfür bitte die VJS-Kreisgruppe Saarbrücken, Herrn Kreisjägermeister Heiner Kausch, info@heinerkausch.de.

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