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AINC
17. März 2025
Das wird benötigt
Französische Jägerinnen und Jäger müssen dafür in Deutschland die sogenannte "Schießergänzungsprüfung für Franzosen" ablegen. Diese ist gleichgesetzt mit Teil 1 der Jägerprüfung gem. § 19 DV-SJG.
Zusammen mit einem französischen Jagdschein sind damit die Voraussetzungen zur Erteilung eines Ausländerjahresjagdscheines erfüllt.
Kontaktieren Sie hierfür bitte die VJS-Kreisgruppe Saarbrücken, Herrn Kreisjägermeister Heiner Kausch, info@heinerkausch.de.
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