
AINC
17. März 2025
Das muss beachtet werden
Sehr viele saarländischen Jäger jagen beiderseits der deutsch-französischen Grenze. Dass Jagd bürokratisch geregelt ist, ist allgemein bekannt. Ein wichtiger sachlicher Aspekt ist die Jagdhaftpflichtversicherung, die sowohl in Deutschland als auch in Frankreich obligatorisch ist und in der Zielsetzung in etwa der KFZ-Haftpflichtversicherung entspricht. Während in Deutschland der Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung vorm Lösen des Jagdscheines erbracht werden muss – für Mitglieder mit Gruppenversicherungsteilnahme ganz unbürokratisch durch Zahlen der Prämie beim Lösen des Jagdscheines möglich -, muss in Frankreich der Nachweis nur bei der Jagd mitgeführt werden. Die Gefahr, dass hier eine Pflichtverletzung vorkommt, ist also in Frankreich wesentlich größer als in Deutschland. Nun bieten viele Jagdhaftpflichtversicherungen Deckung auch für die Jagd im Ausland an, so auch unsere Versicherung bei der Generali. Ob diese aber im jeweiligen Land ausreicht, muss vom Jäger selbst geprüft werden. In Frankreich ist eine deutsche Haftpflichtversicherung generell untauglich, da das französische Gesetz vorschreibt, dass die Versicherungssumme „unbegrenzt“ sein muss. In Deutschland gibt es aber keine Haftpflichtversicherung, weder für Jagd noch für andere Bereiche, die unbegrenzt ist. Dies ist bislang zu wenig bekannt! Ganz praktisch bedeutet das, dass der deutsche Jäger für die Jagd in Frankreich auf französischer Seite eine Versicherungsagentur aufsuchen und dort eine Jagdhaftpflichtversicherung für Frankreich abschließen muss. Diese kostet rund 26,- EURO. Dass sich die Jagdjahre und damit auch die versicherten Perioden in Deutschland (01.04 – 31.03) und in Frankreich (01.07. – 30.06.) unterscheiden, sei nebenbei erwähnt.